LRS-Klassen sind nicht für alle Schüler hilfreich

Wir haben uns in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema LRS-Klassen beschäftigt und mehrere Aufsätze dazu veröffentlicht. Dieses Thema ist in der Fachwelt, aber auch bei den betroffenen Familien heftig umstritten. Mit unserer umfangreichen Erfahrung stellen wir uns immer wieder die Frage: Was ist der langfristige Nutzen der LRS-Klassen für die Betroffenen?

Betroffene und ihre Eltern können oft nicht objektiv beurteilen, inwieweit ihnen der Besuch einer LRS-Klasse bei der Bewältigung der Lese-Rechtschreib-Problematik geholfen hat. Ein Grund dafür ist, dass die Ursachen der vielfältigen Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten oft unbekannt sind. Unser Bildungswesen ist oft nicht in der Lage, die verschiedenen Lese-Rechtschreib-Schwächen (erworbene LRS) und die Legasthenie (erblich bedingt) zu unterscheiden. Umweltfaktoren wie der soziale Hintergrund der Familien, in denen die betroffenen Schüler aufwachsen, stellen einen nicht zu unterschätzenden kompensatorischen Faktor dar. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass in den zweijährigen LRS-Klassen meist 14-16 Schüler unterrichtet werden. Damit ist keine individuelle 1:1-Betreuung der Kinder möglich. Außerdem kann sich der Unterricht in LRS-Klassen als stigmatisierender „Behindertenstatus“ auf die psycho-emotionale Entwicklung bis in das Erwachsenenalter hinein auswirken.

Die Lehrer an den LRS-Schulen sind sonderpädagogisch ausgebildete Fachleute und geben sich viel Mühe bei der Unterstützung ihrer Schüler. Dies kann zu kurzfristigen Lerneffekten beim Lesen und Schreiben führen. Darüber hinaus erfahren viele Schüler dieser Klassen eine psychische Entlastung, weil der große Leistungsdruck des regulären Grundschulunterrichts entfällt. Diese Lerntransfers sind nicht als langfristige Effekte zur Bewältigung der Schwächen zu verstehen, sondern stellen eine mögliche Unterstützung für die Grundschulstufe dar. Nur in wenigen Fällen haben wir beobachtet, dass Kinder mittels einer LRS-Klasse ähnlich gute schriftsprachliche Leistungen erbringen wie nicht betroffene Schüler. Ehemalige LRS-Schüler haben im Erwachsenenalter oft deutliche Rückstände beim Lesen und Schreiben. In einigen der von uns geführten Interviews kamen Betroffene zu dem Schluss, dass die LRS-Klassen im Nachhinein betrachtet keine großen Fortschritte gebracht haben. Das berichteten uns Menschen aus allen sozialen Schichten.

Deutliche Langzeiteffekte zeigten sich uns bisher in nur sehr wenigen Fällen. Unseren Schätzungen nach sind nachhaltige Kompensationseffekte nur bei etwa 10 Prozent der ehemaligen LRS-Schüler festzustellen, die restlichen 90 Prozent haben durch die LRS-Klassen keine oder nur geringe Fortschritte gemacht. Wir fragen uns schon lange, warum das so ist. Unser Bildungswesen scheint nicht gewillt zu sein, diese Problematik anzugehen. Aus unserer Sicht fehlt es in diesem Bereich an fachlicher Kompetenz. LRS-Klassen spiegeln die Wissenschaft der späten 1980er Jahre wider. Dieses überholte Konzept sollte besonders in Zeiten der Inklusion schnellstmöglich überdacht werden. Leider hat sich da in den letzten Jahren nichts geändert.

Das Bildungswesen nimmt objektive Kritik an diesen Zuständen nicht ernst. Es ist nicht zu erwarten, dass sich in den nächsten Jahren in diesem Bereich etwas ändert. Man kann davon ausgehen, dass die Zahl der LRS-Fälle auch infolge der Covid-19-Pandemie und der sie begleitenden staatlichen Maßnahmen weiter ansteigen wird. Denn die Schulschließungen werden sich negativ auf den Schriftspracherwerb in der Grundschule auswirken. Das wahre Ausmaß dieser Folgen wird sich erst in den kommenden Jahren herausstellen.

Die Eltern sollten sich rechtzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen. Für sie ist es eine anspruchsvolle Aufgabe, sich dabei für den richtigen Weg zu entscheiden. Deshalb wünschen sie sich eine gute Beratung durch die LRS-Stützpunkte und ihre Heimatschulen. Diese unabhängige Beratung vermissen wird leider viele Eltern, da ihnen nur die LRS-Klasse als einziger Weg zur Überwindung der Lese-Rechtschreib-Schwächen angeboten wird. Das wird von einigen Eltern verständlicherweise kritisiert. Die Schulen sollten objektiv über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für lese-rechtschreib-schwache Kinder informieren und sie entsprechend unterstützen. Eltern, die sich dagegen entscheiden, ihre Kinder in eine LRS-Klasse zu schicken, haben oft Probleme mit den Lehrern an ihrer Schule. Manchen Lehrern fehlen das notwendige Verständnis und das Einfühlungsvermögen, wenn die Eltern einen anderen individuellen Weg wählen. Die Schulen sollten flexibler auf die individuelle Situation der Kinder eingehen. Dem steht aber häufig der staatliche Verwaltungsapparat im Weg, der eine individuelle Hilfe erschwert. In den letzten Jahren haben wir eine Reihe von Schulen gesehen, die sich gut auf die Lernbedürfnisse der Kinder einstellen. Schulen in freier Trägerschaft schneiden in diesem Bereich besonders gut ab. In einer Gesellschaft, die sich immer mehr individualisiert, muss sich vor allem das öffentliche Bildungswesen verändern.

Unser Fazit: Für die meisten Kinder bedeutet der Besuch einer LRS-Klasse nur kurzfristige Erfolge bei der Bewältigung ihrer Schwächen. Die Lerneffekte sind geringer als bei einer 1:1-Betreuung. LRS-Klassen entsprechen nicht dem ethischen Gesichtspunkt einer individuellen Inklusion im Schulwesen. Außerdem werden die sehr unterschiedlichen Ursachen für eine erworbene LRS oder eine familiär veranlagte Legasthenie nicht ausreichend differenziert. Dies erschwert eine umfassende individuelle Förderung. Daher profitieren nicht alle Betroffenen von einer LRS-Klasse.


Weitere Berichte zum Thema:

 

Kommentar zum Expertenrat des MDR: Legasthenie und Dyskalkulie

Ein Kommentar von Lars Michael Lehmann, Legasthenie-Experte und Fachjournalist

Expertenrat Legasthenie und DyskalkulieDer MDR-Expertenrat thematisierte wieder einmal das Thema „Legasthenie und Dyskalkulie“, diesmal mit der Lerntherapeutin und Leiterin des Duden Instituts für Lerntherapie Ria Schmidt aus Dresden. Die kommerzielle Franchisekette bietet schon seit 20 Jahren integrative Lerntherapie im Bereich Lese-Recht-Schreibschwäche und Rechenschwäche an.

Es ist gut, dass dieses Thema wieder einmal in den Medien thematisiert wurde. Es wurden viele Dinge angesprochen, die wir auf der Sachebene teilen. Kritisch zu betrachten ist die Darstellung der Ursachen, der Diagnose und Einzelförderung von LRS, Legasthenie und Dyskalkulie – die Erklärungen hierzu waren nicht ausdifferenziert genug, um die Öffentlichkeit aufzuklären.

Richtig ist – Lese-Recht-Schreibschwächen und Rechenschwäche bedeuten keine Krankheit. Warum spricht man dann von Therapie? Gesunde Kinder benötigen keine Therapie! Es ist ein Widerspruch in sich, wenn man dann von einer Therapie spricht.

Die Lese-Recht-Schreibschwächen haben unterschiedliche Ursachen. Zum einen gibt es familiäre Häufungen, wie sie in Studien und in unserer Statistik beobachtet werden. Man kann dabei von ca. 50-60 Prozent der Lese-Recht-Schreibschwächen ausgehen, die fachlich richtig als Legasthenie beschrieben werden. Hier spielt ein Anlagen-Umwelt-Komplex eine wichtige Rolle, der auf diese spezielle Lese-Recht-Schreibschwäche (Legasthenie) hindeutet.

Dann gibt es erworbene bzw. vorübergehende Schwächen im Schriftspracherwerb, die als LRS zusammengefasst werden sollten. Maßgeblich sind hier Ursachen in der Umwelt der Betroffenen, wie die Lernsozialisation, das soziale Umfeld der Familie und die Lernmethodik im Hinblick auf die Unterrichtsqualität im Fach Deutsch. Außerdem können weitere Entwicklungsprobleme der Kindheit wie eine geringere Intelligenz, Sprache, Motorik sowie Erkrankungen der Augen und Ohren für die Lernschwäche im Schriftspracherwerb verantwortlich sein.

In Bezug auf Rechenschwächen / Dyskalkulie verhält sich der Ursachen-Komplex sehr ähnlich. Auch dort gibt es, wie bei LRS und Legasthenie, Lehr- und Lernschwächen. Diese Schwächen haben verschiedene Ausprägungen, die im Bildungswesen häufig nicht richtig differenziert und erkannt werden. Die Synonyme Lese-Recht-Schreibschwäche und Rechenschwäche bedeuten nur grobe Umschreibungen als Lernschwächen im Schriftsprach- und Rechenerwerb, ohne die Ursachen dafür genauer zu erkennen.

Für eine qualifizierte Förderung braucht es eine differenzierte Förderdiagnostik, da eine LRS-Feststellung im Bildungswesen oder durch SPZ und Schulpsychologen für eine Förderung und Bewältigung unzureichend ist. Erfahrungsgemäß sind Legasthenien in der Förderung und Kompensation langwieriger, sie benötigen meist ein intensiveres Training als die LRS, sofern diese nicht mit Entwicklungsverzögerungen einhergehen.

Für den Laien noch einmal genauer erklärt: So wie es Grippale Infekte gibt, gibt es auch Erkältungen mit ähnlichen Krankheitssymptomen, sodass Ärzte häufiger ihre Mühe haben, die Ursachen zu unterscheiden. So verhält es sich auch mit den Lese-Recht-Schreib- und Rechenschwächen, die zwar ähnliche Symptome, aber unterschiedliche Ursachen haben.

Daher sind die Feststellungen im Bildungswesen allgemein als unzureichend einzustufen. Es ist fraglich, ob ohne Diagnostik eine differenzierte Bewältigung der LRS und Legasthenie sowie Rechenschwäche möglich ist, wie es die Expertin berichtet.

Außerdem ist die Gesetzgebung, wonach betroffene Schüler nach §35a von einer seelischen Behinderung bedroht sein müssen, aus der Menschenrechtsperspektive kritisch zu sehen. Diese Eingruppierung greift zu kurz, denn ein wichtiges Bestreben muss sein, unsere Kinder vor einer seelischen Behinderung zu bewahren, wie es das Jugendhilfegesetz vorsieht. Denn sekundäre psychosomatische Erkrankungen sind dann aus verhaltenstherapeutischer Sicht nur mühsam für die Betroffenen zu bewältigen. Dort besteht die Gefahr, dass Betroffene eine irreparable seelische Behinderung davontragen. Daher ist von dieser Herangehensweise aus ethischer Sicht abzuraten. Ähnlich schwierig verhält es sich mit dem Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“, da es eine differenzierte Förderung nicht für 22,50 Euro pro Stunde gibt. Es ist fraglich, ob sozial schwächere Familien von dieser Herangehensweise der Bildungspolitik profitieren. Tendenziell ist davon auszugehen, dass sozial schwächere Familien damit ins Hintertreffen geraten werden. Denn sie können so nicht die Hürden überwinden, um eine qualitativ hochwertigere Einzelförderung zu erhalten. Darum ist diese Herangehensweise im Bildungswesen und der Politik  unverständlich.

Hier können Sie die kommendierte Sendung noch einmal nachhören.

LRS-Klassen und ihre Langzeitwirkungen

LRS-Klassen sind bei Eltern, Betroffenen und in der Fachwelt ein vieldiskutierter Streitpunkt. In der Diskussion geht es meistens um eine Beschulung einer LRS-Klasse, ohne dabei die Bedeutung der Langzeitwirkung dieser frühen Separationserfahrung in der Kindheit im Hinblick auf die langfristige soziale und berufliche Integration zu analysieren. Diesen Fragen wird im Bildungswesen nicht nachgegangen.

In den letzten Jahren erleben wir in der praktischen Arbeit mit Eltern und ihren Kindern diese Problematik mit den LRS-Klassen. Diese sind bis heute ein ostdeutsches Phänomen, in den alten Bundesländern kennt man keine LRS-Klassen. Nur noch Sachsen und Thüringen halten an diesen Sonderklassen in Zeiten eines inklusiven Bildungswesens fest. Eine kritische Analyse über den Sinn und Zweck dieser LRS-Klassen gibt es nicht. Es hat den Anschein, dass es sich hierbei um ein Politikum handelt – weil es heutzutage viele Kinder mit Problemen im frühen Schriftspracherwerb gibt, scheint es eine bildungspolitische Legitimation dafür zu geben, Kinder in LRS-Klassen zu separieren, ohne die Langzeitwirkungen dieser Sonderklassen zu hinterfragen. Studien zeigen, dass frühe Exklusionserfahrungen Kinder langfristig an einer Integration in die Arbeitswelt hindern können.

Aus der Perspektive der Legasthenieforschung ist diese Herangehensweise problematisch. Erstens können die Schwierigkeiten der Kinder aus genetischen Anlagen oder aus verschiedenen Umweltfaktoren herrühren. Und zweitens verläuft die Bewältigung dieser Schwäche im Kindes- und Jugendalter unterschiedlich. Die Kinder entwickeln sich nicht gleich, sondern es ist eine deutliche Heterogenität wahrscheinlicher. Daher ist die Separierung in eine Sonderklasse vermutlich als Symptom der Überforderung eines unreformierbaren Bildungswesens zu deuten. Es ist wohl einfacher, diese Kinder ohne differenzierte Betrachtung ihrer individuellen Probleme in eine LRS-Klasse auszugliedern. Die Langzeitwirkungen auf die Biografien der Betroffenen werden nicht berücksichtigt.

Bis heute gibt es keine Studien über die Langzeitwirkungen der schulischen Integration durch LRS-Klassen. In der Schweiz gab es bisher eine empirische Studie zur Bedeutung von Integrationserfahrungen in der Schulzeit für die soziale und berufliche Situation der Betroffenen. LRS-Klassen bedeuten eine Separation in eine Sonderklasse, die Förderschulen für Lernbehinderte ähneln. Diese INTSEP-Studie unter der Leitung von Professor Urs Haeberlin (Heilpädagogisches Institut der Universität Freiburg (Schweiz)) gibt einige Hinweise darauf, dass sich Sonderschulen für Lernbehinderte langfristig nachteilig auf die soziale und berufliche Entwicklung von Betroffenen mit Lernschwächen auswirken kann. Lese-Rechtschreibschwächen gelten im Bildungswesen nicht als Lernbehinderungen, ondern sie sind bei den Teilleistungsschwächen angesiedelt. Unserer Beobachtung nach zu urteilen, gibt es in diesem Bereich sehr ähnliche Erfahrungen, die Zusammenhänge mit der Problematik „LRS-Klasse als Sonderschulform“ in Bezug auf die soziale und berufliche Entwicklung erkennen lassen.

Bisher haben wir keine Beweise dafür, dass eine LRS-Klasse – bis in das junge Erwachsenenalter hinein – eine optimale Bewältigung der Schwierigkeiten erreichen würde. Bei einem großen Teil der Schüler wurde in der LRS-Klasse die Schwäche nicht so optimal kompensiert, dass sie dadurch die gleichen Lernchancen in der Berufsausbildung oder im Studium erhielten. Es gibt keine erkennbaren Unterschiede, ob ein Kind in einer LRS-Klasse war oder nicht. Betroffene haben sich ohne eine Sonderklasse häufig persönlich und sozial besser entwickelt. Dafür sind viele Umweltbedingungen verantwortlich, die mit dem sozialen Umfeld in den Familien und dem Lernumfeld zusammenhängen. Erfahren die Kinder Geborgenheit und Wertschätzung sowie ein tolerantes und aufgeschlossenes Lernumfeld, welches pragmatisch mit den Lernproblemen der Kinder umgeht, ist es wahrscheinlicher, dass Betroffene sich langfristig sozial, psychisch sowie emotional besser entwickeln werden. Dafür wird ein flexibles und tolerantes Bildungswesen benötigt, dass die Kinder nicht durch LRS-Klassen stigmatisiert, sondern integriert, um ihnen bestmögliche Startbedingungen im Leben zu ermöglichen.

LRS-Klasse oder Einzelförderung?

LRS-Klasse oder Einzelförderung? Was Eltern beachten sollten.

LRS-Klasse

LRS-Klasse – ja oder nein? Solche Anfragen erhalten wir häufiger von verunsicherten Eltern, wenn es um die Entscheidung geht, das Kind in eine LRS-Klasse zu schicken, oder nicht. In Sachsen und Thüringen gibt es bis heute, trotz Inklusion, LRS-Sonderklassen. Sollte die LRS-Einschätzung an den LRS-Stützpunkten der Stadt Dresden und im Umland „auffällig“ bzw. „grenzwertig“ sein, erhalten Eltern eine Empfehlung für eine LRS-Klasse. In der Fachwelt gibt es für diese Dehnungsklassen (Beginn in der 3. Klasse bis Ende der 4. Klasse) wenig Konsens. Einige Fachleute sind dafür – andere sprechen sich gegen diese „Sonderschulen“ aus. Aus wissenschaftlicher Perspektive werden wir uns das für und wider dieser LRS-Klassen genauer ansehen.

LRS-Klassen bedeuten Exklusion – keine Inklusion

Es ist ein heikles Unterfangen, Grundschüler aus dem gewohnten Lernumfeld wieder herauszunehmen. In der Regel haben sich die Schüler in dieser Phase schon gut an das Umfeld der Klasse gewöhnt. Sie haben eine Lehrer-Schüler-Beziehung entwickelt und sind meistens gut im Klassenverband integriert. Mit Sicherheit gibt es, je nach Schule, unterschiedliche Erfahrungen. Jedoch sind wir überzeugt: Eine Herausnahme des Kindes aus der Klasse bedeutet Exklusion statt Inklusion. Soziologisch gesehen verpasst man damit dem Kind ein „LRS-Etikett“, was diesem dann langfristig vermittelt, dass es als schwach oder gestört abgestempelt wird. Man bezeichnet dies „Selbstetikettierung“ – indem aufgrund schwächerer Leistungen im Schriftspracherwerb dem Kind ein krankhaftes oder gestörtes, von der Norm abweichendes, Selbstbild vermittelt wird. LRS-Klassen bedeuten für den Schüler aus dieser Sicht – Exklusion – und eben keine Inklusion. Diese Separierung wird sich unweigerlich auf das Selbstwertgefühlt (Selbstbild) der Kinder auswirken. Nicht wenige Kinder entwickeln durch diese LRS-Klassen erst recht Verhaltensprobleme und psychosomatische Erkrankungen. Sie zeigen oft Versagensängste, Demotivation, Wutausbrüche und depressive Verstimmungen.

LRS-Klassen begünstigen Störungen im Sozialverhalten

Nach unseren Beobachtungen begünstigen diese LRS-Sonderklassen Störungen im Sozialverhalten. So beobachteten wir an unserem Institut in den letzten Jahren, dass sich diese Kinder selten optimal entwickeln können. Wir sagen, die Ablehnung einer LRS-Klasse ist für die gesamte Entwicklung der Kinder hilfreicher. Betroffene Kinder können im gewohnten Lernumfeld verbleiben, damit erleben sie Inklusion und können dazu separat außerschulisch gefördert werden. In vielen Fällen erleben Kinder ohne den Besuch einer LRS-Klasse eine gute Entwicklung.

LRS-Klassen können keine differenzierte Einzelhilfe leisten

Zudem ist uns in den letzten Jahren aufgefallen, dass die Förderung der Kinder in den LRS-Klassen sehr unterschiedlich ist. Scheinbar gibt es keine einheitlichen Förderkonzepte. Bei Klassenstärken von rund 12 – 14 Kindern ist eine differenzierte Förderung unrealistisch. Kinder lernen in diesem Dehnungsjahr zwar den Schulstoff langsamer, was ein Aspekt wäre, der für eine solche Beschulung spricht. Dennoch sind damit die Probleme nicht langfristig in den Griff zu bekommen. Kinder mit LRS oder Legasthenie lassen sich im Hinblick auf ihre Lernschwierigkeiten und ihre Entwickelung nicht vereinheitlichen, sie sind unterschiedlich. Häufig brauchen diese Kinder einen längeren Zeitraum und umfassendere Einzelförderung, als es in den LRS-Klassen möglich ist. Dazu kommt, dass die Ursachen der Lese-Recht-Schreibschwächen meist nicht unterschieden werden, was ebenfalls gegen eine LRS-Klasse spricht. Die Ursachen der Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb sind nämlich vielfältig und müssen für eine gute schulische Entwicklung mit berücksichtig werden. Im Bildungswesen existiert einzig der Sammelbegriff „LRS“, was das Differenzieren erschwert, und darum muss eine LRS-Klasse nicht für jedes Kind hilfreich sein. Nur wenn die Ursachen der individuellen Schwächen richtig erkannt werden, besteht eine Chance, dass die betroffenen Kinder sich entsprechend ihrer Ressourcen entwickeln können. Dies ist aber leider in unserem Bildungswesen nicht geben.

LRS-Klassen aus dem Aspekt der Menschenwürde

Außerdem ist es auch eine ethische Frage, Kinder in diesen LRS-Klassen zu separieren! Andersherum gefragt – verletzt man nicht die Würde unserer betroffenen Kinder, wenn man sie in Sonderklassen separiert? Eltern müssen abwägen, was für ihr Kind das Beste ist. Denn Eltern haben das Recht, sich gegen eine LRS-Klasse zu entscheiden. Und so sollten Eltern sich auch nicht von den Schulen unter Druck setzen lassen. Eltern können und sollen sich frei entscheiden – dafür oder dagegen.

Fazit:

Wenn Eltern sich bei der Einschätzung unsicher sind, sollten sie sich eine zweite Meinung einholen, um das Beste für ihr Kind zu entscheiden. Dann können sie sich entweder für eine LRS-Klasse oder Einzelförderung entscheiden.

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