FAQ

FAQ – Häufig gestellte Fragen an Legasthenie Coaching

hands 460872 1280In den Jahren unserer praktischen Arbeit und Forschung hatten wir immer wieder die Möglichkeit zu intensivem Austausch und Diskussionen mit Eltern von betroffenen Schülern, erwachsenen Betroffenen sowie anderen Fachleuten zu den Themen LRS, Legasthenie, Rechenschwäche (Dyskalkulie) sowie Hochbegabung.

In der täglichen Arbeit begegnen uns immer wieder ähnliche Fragestellungen. Diese haben wir in folgenden FAQs zusammengefasst, um die häufigsten Fragen unseren Besuchern zu beantworten. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns diese gern stellen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Was ist Legasthenie Coaching?

Legasthenie Coaching – Institut für Bildung und Forschung gUG (haftungsbeschränkt) ist eine als gemeinnützig anerkannte Bildungs- und Forschungsgesellschaft. Der selbst betroffene Legasthenie-Experte und Fachjournalist Lars Michael Lehmann gründete sie 2010 zuerst als freie Einrichtung, am 09.09.2014 wurde sie dann zur gemeinnützigen Gesellschaft umfirmiert. Wir erhalten nur sehr wenig Unterstützung von staatlicher Seite, unsere Arbeit trägt sich durch den Zweckbetrieb und Spenden. Damit ermöglichen wir maximale Unabhängigkeit und Objektivität. Eine Zusammenarbeit mit der pharmazeutisch orientierten Forschung schließen wir aus.

Was ist Legasthenie und LRS oder Dyslexia?

Für Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten kennt man in der Öffentlichkeit und Fachwelt sowie Wissenschaft verschiedene Begriffe wie Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Störung) oder LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche) als Pseudonym für alle Schwierigkeiten unabhängig von ihren Ursachen. International verwendet man häufig den Begriff Dyslexie. Die Definitionen entstanden in den letzten 130 Jahren der Forschung und Beschäftigung mit dieser Problematik. In der Fachwelt gibt es dazu nicht selten diverse Debatten. Zum Beispiel ordnet der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. mit seinen Landesverbänden ordnet diese Schwierigkeiten als medizinisches Störbild analog der WHO ein. Andere Verbände wie der Deutsche Dachverband Legasthenie e. V. lehnen diese medizinische Einordnung ab und sind um eine pädagogisch-didaktische Differenzierung bemüht. Andere Fachleute wiederum (z.B. LegaKids.net) lehnen eine differenzierte Herangehensweise ab. Die Differenzen in der Fachwelt sind aber noch vielfältiger als man sie hier erklären kann.

Alle diese Begriffe werden in Diagnostik, Förderung genauer gesagt Therapie von Fachleuten unterschiedlich interpretiert. Mediziner meinen, es wäre eine irreparable psychische Störung oder in ganz diskriminierenden Fällen geht man davon aus, dass diese Störung einer seelischen Behinderung gleichkommt. Andere Fachleute gehen von Teilleistungsschwächen, Wahrnehmungsstörungen oder Lernbehinderungen aus, die international häufig als „learning disability disorder“ beschrieben werden. Damit wird die Verschiedenheit der Sichtweisen und Meinungen in der Fachwelt deutlich. Für Laien und Betroffene sind diese Zusammenhänge selten richtig zu verstehen, es ist zu bezweifeln, ob die Fachwelt in diesem Durcheinander der Begriffe und Einordnungen selbst durchsieht.

In der Schule und der praktischen Förderung werden die Begriffe unterschiedlich verwendet. Darum fühlen sich Eltern oder Betroffene damit häufig alleingelassen und überfordert, welche Umschreibung der Schwäche auf sie zutrifft.

Bei unserer Forschung und praktischen Arbeit wird deutlich, dass es fundierte Gründe gibt, dass es erworbene und veranlagte Schwächen gibt. Eine Verallgemeinerung dieser Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben ist aus wissenschaftlicher Sicht abzulehnen – denn es geht nicht nur um die Symptomatik, die bei allen ähnlich sein kann, sondern auch um die verschiedenen Ursachen und Auswirkungen, die diese Schwierigkeiten auslösen können. Gibt es keine Differenzierung der Schwierigkeiten, kann es auch keine nachhaltige Bewältigung geben. Auch wenn es Fachleute gibt, die meinen, dass alle Schwächen das Gleiche bedeuten. Diese Verneinung der Unterschiede gleicht einer ideologisch aufgeladenen Fachdebatte, die niemandem hilft. Unserer Erfahrung nach sind die Ursachen und Auswirkungen unterschiedlicher Natur. Leider sind bis heute nicht alle Ursachen erforscht worden. Um diese Grundlagenforschung bemühen wir uns in unserer Forschungsarbeit.

Die Definition der WHO, die die Lese-Rechtschreib-Störung mit der Ziffer F81.0 als „Entwicklungsbeeinträchtigung schulischer Fertigkeiten“ eingruppiert, ist aus ethischer und menschenrechtlicher Sicht problematisch und abzulehnen. Demnach müssen Lese-Rechtschreib-Leistungen vom Gesamtergebnis des IQ-Wertes abweichen, erst dann wird eine medizinische Störung attestiert, mit dem Betroffenen keine Vorteile erhalten, weil die Behandlung dieser Störung von keiner Krankenkasse finanziert wird. Es gibt nur den Umweg einer anerkannten seelischen Behinderung, um öffentliche Hilfen zu erhalten. Betroffene Schüler müssen nach § 35a SGB VIII von einer seelischen Behinderung bedroht sein, um über das Jugendamt eine Eingliederungshilfe genauer gesagt Lerntherapie finanziert zu bekommen. Auch dort orientiert man sich am medizinischen Störbild, diese Herangehensweise ist umstritten, weil die Abgrenzung, inwiefern ein Schüler von einer seelischen Behinderung bedroht ist oder seelisch gesund ist, keine objektive Entscheidung sein kann.  Nicht alle Betroffenen sind automatisch von psychosomatischen Folgeerkrankungen bedroht. Darum ist diese Herangehensweise fraglich und ethisch umstritten.

Medizinische Störbilder sind in diesem Fall für den Betroffenen nicht hilfreich, weil dieses Etikett für die Betroffenen diskriminierend ist und ihre Menschenwürde verletzt.

Man ist sich in der Fachwelt uneins, ob die Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten differenziert werden sollten. Manche unterscheiden diese Probleme als Schwäche (LRS) oder Veranlagung (Legasthenie), wenn sie häufiger in der Familie vorkommen. Ohne dieser Unterscheidung ist es fraglich, wie man den Betroffenen bei der Bewältigung ihrer Schwierigkeiten helfen kann, vor allem wenn man die Ursachen nicht kennt. Leider ist diese Diskussion häufig ein ideologischer bzw. bildungspolitischer Streitpunkt der politisch-subjektiven Weltsichten und kein wirklich wissenschaftlich fundierter Stand- und Diskussionspunkt, der objektiv die Probleme der Lebenswirklichkeit zu kategorisieren und typologisieren vermag. Das ist auch ein Grund dafür, dass nicht alle Hilfsansätze für die Betroffenen geeignet sind und Familien häufig nicht den geeigneten Hilfsansatz finden. Darum werden auf diesem Gebiet alternativ-esoterische Methoden immer beliebter, für die es keine wissenschaftlichen Belege gibt. Diese Methoden lehnen wir ab, weil wir uns an der internationalen Forschung und Lebenspraxis orientieren.

Was sind die Ursachen für LRS und Legasthenie?

Zuerst muss gesagt werden, dass bis heute viele Ursachen nicht ausreichend erforscht sind. Die Grundlagenforschung hat da noch großen Nachholbedarf. Mögliche Ursachen können sein:

  • Erbliche Anlagen, die häufiger bei Familien vorkommen,
  • neurologische Besonderheiten / Arbeitsgedächtnis,
  • Sprachentwicklung,
  • motorische Entwicklung,
  • seelische Gesundheit,

Möglich sind auch Störungen bzw. Beeinträchtigungen bei folgenden Teilleistungen:

  • Hörverarbeitung / Audiovisuelle Wahrnehmungsstörung (AVWS)
  • Sehverarbeitung / Visuomotorik (keine Winkelfehlsichtigkeit, diese ist wissenschaftlich nicht belegt)
  • Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit, die häufig mit ADHS oder ADS in Verbindung gebracht wird
  • Körpergefühl
  • Raumlage

Die beschriebenen Teilleistungen können zu den vermuteten Lese-Rechtschreib-Schwächen führen. Deshalb verwenden Fachleute auch die Begriffe Wahrnehmungsstörung bzw. Teilleistungsschwäche.  Das Thema ADS oder ADHS ist dabei sehr umstritten, es ist zu bezweifeln, dass diese Störungen so häufig auftreten, wie sie heutzutage diagnostiziert werden.

Umweltursachen in den Familien, die sich auf die Lernschwierigkeiten auswirken können:

  • Unzureichende Lernanreize,
  • Erziehungsprobleme oder Erziehungsfehler,
  • Sprachliche Erziehung,
  • Mehrsprachigkeit,
  • Medienkonsum,
  • Sozialverhalten,
  • Psychische Stabilität,
  • Selbstwertgefühl,
  • Psychische Erkrankungen der Eltern,
  • Bildungshintergrund der Eltern,
  • Familiärer Rückhalt,
  • Soziale Benachteiligung,
  • Traumatische Erfahrungen,
  • Ernährung u.v.m.

Schulische Umweltfaktoren

  • Qualität des Deutschunterrichts / Lernmethodik (Schweizer-Modell),
  • Klassenklima und Klassengröße
  • Häufiger Schulwechsel,
  • Vermehrter Ausfall wegen Krankheit,
  • Stundenausfall,
  • Mobbing u.v.m.

Für eine differenzierte Diagnose und Förderung ist es wichtig, über diese möglichen Ursachen Bescheid zu wissen. Darum muss immer eine ausführliche Anamnese der Ursachen stattfinden, zusätzlich neben den gängigen standardisierten Lese-Rechtschreib-Tests sowie ggf. sprachfreien IQ-Tests (CFT 1 und CFT 20-R).

Ist Legasthenie oder LRS eine Krankheit oder Behinderung?

Lese-Rechtschreib-Probleme sind nicht automatisch mit einer Krankheit oder Behinderung in Verbindung zu bringen, wie es die WHO mit der umschriebenen frühkindlichen Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten eingeordnet. Diese Ansicht bedeutet eine Diskriminierung der Betroffenen und ist als Verletzung der Menschenwürde zu sehen. Denn kein Mensch darf aufgrund einer LRS oder Legasthenie mit einem medizinischen Störbild benachteiligt werden.

Diese Störbilder stigmatisieren nicht nur die Betroffenen, sondern sie wirken sich auch hinderlich auf die seelische Entwicklung der Betroffenen aus. Darauf folgt nicht selten eine Selbststigmatisierung, die gravierende Folgen haben kann. Daraus können dann depressive Verstimmungen und andere seelische Erkrankungen entstehen. Langfristig können daraus seelische Behinderungen entstehen, darum sollte eine medizinische Legasthenie-Diagnose kritisch hinterfragt werden, ob sie den Betroffene etwas nützt. Denn Lese-Rechtschreib-Probleme haben häufig komplexere Ursachen. Wichtiger ist es, Betroffene vor einer seelischen Behinderung zu bewahren.

Ist eine Legasthenie oder LRS heilbar?

Wenn man davon ausgehen kann, dass diese Schwierigkeiten keine Krankheit oder Behinderung bedeuten, ist das Verständnis, diese Probleme heilen zu wollen, strittig. Lerntherapie bedeutet keine medizinische Therapie, sondern sie ist eine spezielle Förderung, die nie in Gruppen durchgeführt wird. Seriöse Angebote werden immer als Einzelförderung ohne jegliche Vertragsbindung durchgeführt. Deshalb wird eine Förderung, auch wenn sie als Therapie bezeichnet wird, von keiner Krankenkasse finanziert. Denn die pädagogische Förderung ist keine medizinische Therapie.

Betroffene benötigen eine ausführliche Förderdiagnostik, die sich nicht ausschließlich an einer medizinischen oder schulpsychologischen Diagnose orientieren darf. IQ-Testergebnisse und standardisierte Lese-Rechtschreib-Ergebnisse sind nur Momentaufnahmen der vermuteten Schwierigkeiten. Diese können je nach Tagesverfassung und Testverfahren schwanken und ungenau sein. Deshalb muss genauer auf die Ursachen gesehen werden – ob sie vorübergehender Natur sind oder schon ein länger anhaltendes Phänomen bedeuten können.

Um den Betroffenen zu helfen, braucht es eine gewissenhafte Anamnese der möglichen Ursachen. Dann besteht die Chance, dass die Betroffenen ihre Probleme gut bewältigen können. Es hängt häufig von der gesamten Vorgeschichte ab, in welchem Zeitraum die Schwierigkeiten bewältigt werden können. Manche Schüler haben durch unzureichenden Unterricht in der Schule eine LRS erworben, indem sie mit der Schweizer-Methode die Rechtschreibung gelernt haben. Diese Schüler werden die Probleme rascher bewältigen können als der Legastheniker, der sich von Natur aus schwerer tut. Dieser Betroffene wird häufig länger brauchen, um die Probleme zu bewältigen.

Grundsätzlich sollte die persönliche Entwicklung des Betroffenen berücksichtigt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Betroffenen lernen, ihre Schwäche mit einer guten psychischen Stabilität eigenständig zu bewältigen. Hierauf sollte der Fokus liegen: ausgleichen statt therapieren.

Dem Betroffenen sollte nie signalisiert werden, dass er zu faul, dumm oder schwach ist, um lesen und schreiben zu lernen. Betroffene benötigen viel Wertschätzung und Rückhalt in Familie und Schule, so kann die Schwäche langfristig bewältigt werden. In einigen Fällen kann eine Verhaltenstherapie bei einem Psychologen hilfreich sein.

Mein Kind hat Lese-Rechtschreib-Probleme. Das wurde aber im LRS-Feststellungsverfahren nicht erkannt?

Es gibt unterschiedliche Ursachen, warum Kinder beim schulischen LRS-Feststellungsverfahren nicht deutlich genug erkannt wurden. Einer der Gründe kann sein, dass dieser Test mithilfe von Gruppentestungen vorgenommen wird, was zu Ungenauigkeiten führen kann. Dann kann es an den Testverfahren liegen, die häufig alte Normierungen (älter als 10 Jahre) haben oder in der Forschung nicht mehr angewandt werden, weil sie nicht aussagekräftig (Validität) genug sind. Oder es fehlt an der notwendigen Repräsentativität, d.h. es wurden keine Testnormen genommen, die das Bundesland Sachsen repräsentieren oder eine ausreichende Testanzahl haben. Dadurch kann es zu Normverschiebungen kommen, und Fehleinschätzungen sind ein mögliches Ergebnis. Darum lohnt es sich nochmals eine unabhängige Einzeltestung durchzuführen.

Allgemein ist von einer hohen Fehleranfälligkeit bei LRS-Feststellungen im Bildungswesen auszugehen, weil man häufig nur auf die Symptome schaut und nicht auf die Ursachen.

Lesen Sie dazu unser Interview beim MDR von Lars Michael Lehmann, Legasthenie-Experte: Legasthenie-Förderung: „Man nimmt Symptome wahr, aber guckt zu selten auf die Ursachen“.

Wer bezahlt die Kosten einer Diagnostik und Einzelförderung?

In der Regel muss die Förderdiagnostik und Einzelförderung privat bezahlt werden, denn die Krankenkassen bezahlen keine pädagogische Einzelförderung. Therapeutische Maßnahmen wurden 1979 mit der Begründung aus dem Heilmittelkatalog ausgeschlossen, dass das Schulwesen die Aufgabe hat, den Schülern die Fertigkeiten im Schriftspracherwerb anzueignen. Darum dürfen Logopäden oder Ergotherapeuten eine LRS-Therapie oder Legasthenietherapie nicht über die Krankenkasse abrechnen. Sie dürfen Ihre Leistungen nur als Privatleistung anbieten. Aus rechtlicher Sicht wäre eine Abrechnung über GKV Abrechnungsbetrug.

Fördermaßnahmen werden nur bei einer drohenden seelischen Behinderung (nach §35a SGB VIII) übernommen. In einzelnen Fällen kann die Förderung über das Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ als spezieller Einzelunterricht beantragt werden. Hier muss die Schule dieser Maßnahme zustimmen, wenn sie keine eigene LRS-Förderung anbieten kann. Dies ist als Zuschuss für das reguläre Entgelt zu sehen, denn diese Zuschüsse decken nicht die realen Kosten für eine Einzelförderung.

Für Eltern besteht die Möglichkeit, die Einzelförderung über die jährliche Steuererklärung geltend zu machen.

Wie bekomme ich Unterstützung vom Jugendamt?

Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Jugendamt zur Feststellung einer Eingliederungshilfe. Der dortige Amtsarzt wird überprüfen, ob eine Einzelfallhilfe nach §35a SGB VIII gegeben ist oder nicht. Erst dann erhalten Sie die Möglichkeit der Übernahme einer Einzelförderung/Lerntherapie. Dazu haben Sie das Recht, sich selbst einen Leistungserbringer auszuwählen. Sie müssen nicht die Vorschläge des Jugendamtes annehmen.

Sollten Sie trotz der Probleme keine Förderung von staatlicher Seite erhalten, müssen sie eine Einzelförderung privat zahlen oder können bei uns einen Antrag auf Unterstützung stellen.

Wenn ich mir keine Förderung für das Kind leisten kann, wer hilft mir dann?

Es passiert häufig, dass sozial schwächere Familien keine Hilfe von staatlicher Seite erhalten. Angenommen, Sie sind eine alleinerziehende Mutter und haben nur ein geringes Gehalt oder beziehen Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen. Dann können Sie bei uns einen formlosen Antrag auf Unterstützung stellen, wenn Sie uns ihre finanzielle Lage in Form von Bescheiden nachweisen. Dann besteht die Möglichkeit, dass Sie ein geringeres Entgelt für die Diagnostik und Förderung bezahlen können.

Wann sollte mein Kind auf LRS getestet werden?

Sicher kann man Lese-Rechtschreib-Probleme ab der 2. Klasse 1. Halbjahr feststellen, in diesem Zeitraum laufen auch die schulbehördlichen LRS-Feststellungsverfahren. Eine Testung macht nur Sinn, wenn alle Buchstaben des Alphabets gelernt worden sind. Im Vorfeld sollte abgeklärt werden, dass Erkrankungen der Augen und Ohren von medizinischer Seite ausgeschlossen werden können.

Kann mein Kind gezwungen werden auf eine LRS-Klasse zu gehen?

Ihr Kind kann rechtlich nicht dazu gezwungen werden auf eine LRS-Klasse zu gehen, die Schulen sollten Sie im Normalfall über alternative Wege der Einzelhilfe aufklären. Uns sind einige Fälle bekannt, wo Eltern unter Druck gesetzt wurden, Ihr Kind auf eine LRS-Klasse zu schicken. Diesem Druck brauchen Sie nicht nachzugeben, im Zweifelsfall suchen Sie das Gespräch mit einem Vertrauenslehrer. Funktioniert das nicht, können Sie sich Rat bei einem Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht suchen, dieser klärt sie detaillierter über ihre Rechte auf.

Erfahrungsgemäß liegt die Entscheidung für eine LRS-Klasse immer bei den Erziehungsberechtigten. Eltern sollten sich über die Vor- und Nachteile einer Sonderklasse informieren. Sprechen Sie mit anderen Eltern über die gesammelten Erfahrungen, dazu sollten Sie das betroffene Kind mitentscheiden lassen, ob es in eine LRS-Klasse gehen möchte oder im Klassenverband bleiben will.

Weiterführende Berichte zum Thema LRS-Klasse:

Was könnte eine LRS-Klasse für Nachteile haben?

Es ist grundsätzlich gut, wenn das Schulwesen bemüht ist, Kinder mit Lese-Rechtschreib-Problemen zu fördern. Es ist aber nicht durch wissenschaftliche Langzeitstudien belegt, dass Schüler einer LRS-Klasse im Vergleich zu anderen Schülern bessere Lernergebnisse zeigen und die Betroffenen langfristig davon profitieren.

LRS-Klassen bedeuten eine Separation ab der 3. Grundschulklasse, die Schüler müssen ihre bisherige Klasse verlassen. Es kann ein Nachteil sein, wenn man Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwächen in eine Art Sonderschule separiert. Langfristig kann dieses LRS-Etikett nachteilige Auswirkungen auf die psychische Entwicklung haben. In Zeiten der Inklusion sind LRS-Klassen eine veraltete Herangehensweise, um Kinder mit LRS oder Legasthenie bestmöglich zu fördern.

Wir kennen einige Biografien von Erwachsenen, die unter dieser Separation psychisch gelitten haben. Die Legasthenieforschung fordert grundsätzlich eine individuelle 1 : 1 Förderung und Begleitung, damit Betroffene ihre Lese-Rechtschreib-Schwäche gut bewältigen können. LRS-Klassen gibt es nur in Thüringen und Sachsen, in den alten Bundesländern kennt man diese Sonderklassen nicht.

Familien mit Ihren Kindern müssen sich über die Vor- und Nachteile dieser LRS-Klassen informieren, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Wie lange dauert eine Einzelförderung und Coaching in der Regel?

In der Regel dauert eine Einzelförderung und das Coaching 18 bis 24 Monate. Dies ist bei jedem Betroffenen unterschiedlich, in Einzelfällen kann es auch länger dauern.

Kann man eine LRS oder Legasthenie im Erwachsenenalter feststellen?

Ja, bis zum 32. Lebensjahr gibt es Tests, mit denen man eine Lese-Rechtschreib-Schwäche im Erwachsenenalter feststellen kann. Bei über 32-Jährigen sollte eine qualitative Überprüfung stattfinden. Zusätzlich muss eine genaue Anamnese der schulbiografischen Entwicklung (Nachweise: Zeugnisse, alte LRS-Gutachten etc.) stattfinden, um die Probleme und Ursachen objektiv zu erkennen.

Wie lange dauert es, bis sich Lernfortschritte durch eine Einzelförderung zeigen?

Fortschritte bei der Bewältigung der LRS / Legasthenie werden sich sicherlich nicht von heute auf morgen zeigen. In der Regel sollten gute Lernfortschritte in der Schule nach einem halben Jahr Förderung (bei einem Termin pro Woche) in Verbindung mit häuslichem Üben zeigen. Stellen sich keine deutlichen Fortschritte ein, war die Einschätzung der Probleme im Schriftspracherwerb fehlerhaft oder es wurden nicht die richtigen Fördermethoden gewählt.

Wie sieht eine Einzelförderung im Detail aus?

Eine gute Förderung wird nicht in Gruppen durchgeführt, weil nach unserer Auffassung Gruppenförderung nicht seriös ist. Außerdem machen wir keine Nachhilfe, sondern eine spezielle Einzelförderung. Jeder Schüler hat seine Eigenheiten und Probleme, die bei der Förderung individuell berücksichtigt werden müssen. Darum gibt es kein vorgefertigtes Förderprogramm, sondern verschiedene Methoden, die sich in unserer Arbeit und Forschung bewährt haben. Anhand der Förderdiagnose erhalten die Schüler einen individuellen Förderplan, der an die speziellen Lernbedürfnisse angepasst wird. Dabei ist der regelmäßige Austausch mit den Eltern und der Schule wichtig.

Nicht nur die Fehlersymptomatik soll dabei berücksichtigt werden, sondern die gesamte persönliche Entwicklung des Schützlings muss gefördert werden. Manche brauchen viel Wertschätzung, um das Selbstwertgefühl aufzubauen. Andere wiederum brauchen Förderung in der Motorik, Sprache, Sozialverhalten, Motivation und Durchhaltevermögen sowie Konzentration u.v.m. Dazu kommen Leseübungen und individualisierte Übungen für die Orthografie und Grammatik. Dies kann mit unterschiedlichen kreativen Lernspielen, Übungsblättern und weiteren Trainingseinheiten ergänzt werden.

Welche Berufe kann ich als Betroffener erlernen?

Es gibt keine beruflichen Beschränkungen, als Legastheniker einen passenden Beruf auszuüben, der zu den persönlichen Begabungen passt. Sicherlich wird man unter diesen Umständen kein Dolmetscher, Logopäde oder Sprachwissenschaftler. Wir kennen aus der Praxis alle erdenklichen beruflichen Sparten: Vom Handwerker bis zum Professor.

Sollten Erwachsene eine Einzelförderung und Coaching beginnen?

Eine Einzelförderung und Coaching macht auch im Erwachsenenalter durchaus Sinn, sofern eine psychische Stabilität gegeben ist. Dabei kann die biografische Aufarbeitung bei einem Psychologen durchgeführt werden, wenn psychische Folgeerkrankungen vorhanden sind. Bei Auffälligkeiten geben wir eine Empfehlung für eine weitere psychologische Maßnahme.

Besteht eine Chance, als Erwachsener seine Lese-Rechtschreib-Schwäche zu bewältigen?

Wie bei den Kindern spricht man nicht von einer Heilung, sondern von einem Ausgleich der Schwäche. Dies ist immer abhängig von der individuellen Vorgeschichte des Betroffenen. Ist der Wille und die notwendige psychische Stabilität da, bestehen gute Chancen, die Legasthenie oder LRS zu bewältigen.

Kann ich mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche studieren?

Grundsätzlich ja, sofern die Qualifikationen ausreichen. Im Zweifelsfall sollte man eine spezialisierte Studienberatung für Betroffene wahrnehmen, um die richtige Studienrichtung auszuwählen. Es besteht auch die Möglichkeit, für das Studium einen Nachteilsausgleich an der Universität oder Hochschule zu beantragen. Dies wurde in der jeweiligen Prüfungsordnung der einzelnen Fakultäten festgelegt. Dazu hat jede Einrichtung ihre eigenen Regelungen.

Was sind die Vor- und Nachteile eines Nachteilausgleichs?

Rechtlich gesehen geht es bei Nachteilsausgleichen darum, einen Bewertungsnachteil der schulischen Leistungen auszugleichen, sodass Schüler trotz LRS, Legasthenie sowie Rechenschwäche (Dyskalkulie) entsprechend ihrer sonstigen Begabung bewertet werden.

Beispielsweise erhalten Schüler mehr Zeit bei Klassenarbeiten/Prüfungen (Ausbildung und Studium) in Deutsch oder Mathematik bzw. in festgelegten schul- und prüfungsrelevanten Fächern. Oder sie erhalten die Möglichkeit, technische Hilfsmittel (Spracherkennung, Rechtschreibhilfen am PC etc.) einzusetzen.

Die LRS-Erlasse, die auch die Nachteilsausgleiche regeln, sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Es gibt auch kein einheitliches Vorgehen, wie die Schulen das praktisch umsetzen. In der Berufsbildung ist dies in den Prüfungsverordnungen der IHKs oder Handwerkskammern geregelt. An Hochschulen und Universitäten gibt es je nach Fakultät eigene Regelungen und Vorgehensweisen.

Vorteile:

  • Für das Kind mit LRS oder Legasthenie kann der Ausgleich eine Entspannung bringen.
  • Das Kind hat mehr Zeit bei Klassenarbeiten und kann sich dadurch besser konzentrieren.
  • Der Ausgleich kann einen Vorteil ermöglichen, wenn durch bessere Gesamtnoten, der Übergang zur weiterführenden Schule ermöglicht wird. Hier geht es insbesondere um die Entscheidung Gymnasium oder Oberschule.
  • Der Nachteilsausgleich kann von Eltern und Lehrern unter Hinzuziehung von Fachleuten ausgehandelt werden. Dieser wird alle 6 Monate mit der Schule besprochen und aufs neue bewährt.

Nachteile:

  • Eine festgestellte LRS oder Legasthenie wird meistens in der Schülerakte vermerkt und kann, die schulische Entwicklung des Betroffenen verbauen, wenn im Abschlusszeugnis „LRS oder Legasthenie“ steht.
  • Abweichende Benotungen können von den Mitschülern, die keine LRS oder Legasthenie haben, als Bevorzugung der betroffenen Schüler gesehen werden. Folgen davon können sein, dass die bevorzugten Schüler Außenseiter werden, gehänselt oder gemobbt werden. Einige Kinder entwickeln deswegen psychosoziale Verhaltensprobleme (Ängste, Leistungsverweigerung, Depressionen, Konzentrationsprobleme etc.).
  • Ohne individuell zugeschnittenen Nachteilsausgleich kann dieser für den Schüler demotivierende Auswirkungen haben, was sich auf die persönliche Entwicklung negativ auswirken kann.

Schlussbemerkung: Die Anerkennung eines Nachteilsausgleiches wird von den Schulen trotz der vorhandenen Verwaltungsvorschriften unterschiedlich gehandhabt. Strittig ist, dass Schüler eine schulrechtliche umschriebene Lernstörung vorweisen müssen, um einen rechtlichen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich zu erhalten. Manche Betroffene müssen dafür eine ärztlich festgestellte seelische Behinderung vorweisen, was aus ethischen Gesichtspunkten als Verletzung der Menschenwürde betrachtet werden kann. Eine seelische Behinderung ist in diesem Fall selten objektiv feststellbar, da nur wenige Kinder wirklich schon im frühen Kindesalter psychische Probleme davongetragen haben.

Schulen haben häufig neben einer medizinischen Diagnose einen Nachteilsausgleich zu gewähren, darüber können Sie mit dem Vertrauenslehrer oder Klassenleiter sprechen.

Für Erwachsene:

Nachteilsausgleiche klingen für manche Betroffenen bequem, weil sie meinen, sie könnten sich mit einem Attest zurückzulehnen. Wichtiger ist es, etwas gegen diese Schwierigkeiten zu unternehmen und die Schwäche mit einer Förderung in den Griff zu bekommen. In meisten Fällen kann die Schwäche recht gut kompensiert werden, was sich auch auf die persönliche Entwicklung positiv auswirkt. Erwachsene werden selbstbewusster, wenn sie besser im Lesen und Schreiben werden. Darum darf der Nachteilsausgleich nicht aus Bequemlichkeit erwogen werden. Daher kann man auch die Skepsis mancher Prüfungskommissionen bei Beantragung des Nachteilsausgleiches nachvollziehen. Zuerst sollten alle möglichen zusätzlichen Hilfen für eine Bewältigung einer Schwäche ausgeschöpft sein, bevor der Ausgleich beantragt wird.

Wie können wir Legasthenie Coaching unterstützen?

Unsere Arbeit trägt sich von den Entgelten für die Diagnose und Einzelförderung, wir erhalten nur wenig finanzielle Hilfe von staatlicher Seite. Mit den Erlösen unserer Arbeit müssen wir unsere monatlichen Fix- und Unkosten sowie Gehälter zahlen – darum sind wir auch zusätzlich auf Spenden angewiesen.

https://www.legasthenie-coaching.de/spendenkonto

Stand 18.08.2020