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Über solche Rückmeldungen von Eltern freuen wir uns. J. sollte vor 2 1/2 Jahren in eine staatliche LRS-Klasse in Dresden gehen.

Seine Familie entschied sich für unsere Einzelförderung, die nachweislich erfolgreich war. Denn heute hat er seine LRS sehr gut bewältigt. Dieser Schüler war kein Legastheniker, sondern hatte eine erworbene Lese-Recht-Schreibschwäche. In der damaligen Grundschule wurde das Schweizer-Modell im Deutschunterricht angewendet, denn in seiner Familie gab es zuvor keine derartigen Probleme im Schriftspracherwerb.

Für uns ist es ein weiterer Hinweis, das LRS, wie in diesem Fall erworben sein kann. Denn nicht jede Lernschwäche im Fach Deutsch bedeutet Legasthenie.  

Diesen Sommer konnte er auf eine private Oberschule wechseln.